Brüssel/Belgien. In Brüssel hat die zweite Verhandlungsrunde zwischen der EU und der Schweiz über die Änderung ihres Güterverkehrsabkommens stattgefunden. Ziel des Dialogs ist die Verhinderung negativer Auswirkungen auf den Frachtverkehr durch die für den 1. Juli 2009 vorgesehene Einführung des geänderten EU-Zollkodexes. Zu seinen Sicherheitsvorschriften gehört auch die obligatorische Voranmeldung grenzüberschreitender EU-Warenimporte aus Drittstaaten. Die Schweiz will erreichen, dass die beiderseitigen Sicherheitsstandards - vor allem die Risikoanalysen und der Status des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" - gegenseitig anerkannt werden. Außerdem soll die EU-Voranmeldefrist für die Eidgenossenschaft entfallen. Während es in der ersten Gesprächsrunde darum ging, den Verhandlungsgegenstand zu definieren, wurden jetzt Lösungsansätze diskutiert. Dabei wurde die enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Alpenland und der Union deutlich. Dazu haben die Delegationen Statistiken über den bilateralen Transitgüterverkehr per Straße, Schiene, Schiff und Flugzeug ausgetauscht und analysiert. Die Änderung der EU-Zollregeln ist eine Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA. Sie bezweckt ein gleiches Schutzniveau im EU-Binnenmarkt für die Zollkontrollen von Waren und die Überprüfung der Wirtschaftsbeteiligten. Sie sollen nach Normen erfolgen, die mit den EU-Handelspartnern vereinbart wurden. Dabei sollen die Risiken für alle Seiten möglichst gering gehalten werden. Die EU-Voranmeldung beträgt für den LKW-Verkehr eine Stunde, für die Bahn zwei Stunden und für den Massen- und Stückgutverkehr per Schiff vier Stunden. Die dritte Verhandlungsrunde soll Mitte Dezember starten. (dw)
EU verhandelt mit Schweiz über Zollregeln
Negative Auswirkungen des EU-Zollkodexes befürchtet: Schweizer wollen keine Voranmeldefrist