Die EU-Kommission hat eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen veröffentlicht, um bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu unterstützen. „Die häufig gestellten Fragen enthalten wichtige Klarstellungen und werden die Notwendigkeit für Unternehmen weiter verringern, bei der Anwendung der Vorschriften externe Beratung oder Rechtsberatung einzuholen“, sagte dazu die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness.
In den häufig gestellten Fragen würden „Beiträge von Unternehmen berücksichtigt und Themen wie Anwendungsbereich der Vorschriften, Anwendungstermine und Ausnahmen behandelt“, erklärte die EU-Kommission. So werde beispielsweise klargestellt, wann Unternehmen Schätzungen verwenden dürfen, anstatt Informationen über die Wertschöpfungskette von Lieferanten oder Partnern zu sammeln.
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen hat die Vorschriften über die Sozial- und Umweltinformationen, die Unternehmen melden müssen, modernisiert und verschärft. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Die erste Gruppe von Unternehmen, die den neuen Vorschriften unterliegen, muss nach Angaben der EU-Kommission 2025 für das Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen, betont die EU.
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