EU-Mobilitätspaket in Kraft
Die Mitgliedsstaaten müssen bereits erste Straßenverkehrsreformen umsetzen. Seit dem 20. August gelten geänderte Sozialvorschriften.
Brüssel/Berlin. Ein wichtiger Teil des ersten EU-Mobilitätspaketes ist am 20. August 20220 in den Mitgliedsstaaten in Kraft getreten. Die Neuregelungen für den Straßenverkehrssektor, die Ende Juli im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, müssen zeitlich gestaffelt bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Während die Bestimmungen der Markt- und Berufszugangsverordnungen sich erst 18 Monate nach dem Inkrafttreten des ersten EU-Mobilitätspakets ändern, gelten bereits seit Kurzem folgende Sozialvorschriften:
- Im grenzüberschreitenden Güterverkehr dürfen Lkw-Fahrer außerhalb des Niederlassungslands ihres Unternehmens zwei aufeinanderfolgende reduzierte Wochenruhezeiten einlegen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Fahrer in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegt, von denen zwei reguläre wöchentliche…