München. Ab dem 2. Februar 2022 gilt im Zuge des EU-Mobilitätspaketes eine geänderte Entsenderichtlinie, um unter anderem die Kabotageregeln in den Mitgliedsländern besser kontrollieren zu können. Da diese Richtlinie erst mit der Tachoversion 2 automatisch umgesetzt werden kann, die allerdings erst Mitte 2023 zur Verfügung steht, bedurfte es einer Übergangsregelung: Der Fahrer muss bis zum Stichtag bzw. bis zum Verbau der neuen Tachogeneration den Grenzübertritt manuell erfassen.
Umsetzung in der Praxis
Bedeutet das nun, dass der Fahrer direkt nach der Grenze stehen bleiben und das Ländersymbol am Kontrollgerät eingeben muss? Und wann muss der Übertritt spätestens dokumentiert werden? Wie das in der Praxis funktionieren kann, erläutert Buch-Autor und BKF-Weiterbildungs-Experte Olaf Horwarth exklusiv für VR-Abonnenten in seinem neuesten Blogbeitrag auf VerkehrsRundschau plus.
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