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EU-Gericht: Emissionshandel für Fluggesellschaften ist erlaubt

21.12.2011 12:06 Uhr
EU-Gericht: Emissionshandel für Fluggesellschaften ist erlaubt
Auch ausländische Airlines sollen am Emissionshandel teilnehmen
© Foto: Konstantin von Wedelst/ Lufthansa

Die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten ist erlaubt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg.

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Luxemburg. Internationale Fluglinien müssen am EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten teilnehmen. Damit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch quasi in letzter letzte Minute einen Grundsatzstreit entschieden. Ab dem 1. Januar 2012 benötigen Luftfahrtunternehmen, die in der EU starten und landen, Rechte für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dagegen hatten mehrere Gesellschaften aus den USA und Kanada geklagt. Besonders die US-Regierung hatte zuletzt scharf gegen das Vorhaben protestiert und mit Vergeltungsmaßnahmen gedroht.

Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die Richter. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, auch außerhalb der EU. Das sei jedoch zulässig, weil nur Flüge in und aus dem EU-Hoheitsgebiet betroffen seien (Rechtssache C-366/10). Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.

EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard zeigte sich "sehr zufrieden" mit dem Urteil. "Wir erwarten nun, dass die US-Fluglinien europäisches Recht respektieren", teilte sie mit. Die Airlines bekommen den Großteil der CO2-Zertifikate zunächst kostenlos zugeteilt. Nicht benötigte Verschmutzungsrechte können später verkauft werden, wer mit den zugeteilten Rechten nicht auskommt, muss zukaufen. So sollen Anreize geschaffen werden, den CO2-Ausstoß zu senken. Nach Berechnungen der EU-Kommission könnte ein Ticket für einen Langstreckenflug durch den Emissionshandel bis zu 12 Euro teurer werden.

Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist die heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg getroffene Entscheidung über die Zulässigkeit der Einbeziehung internationaler Flüge in den EU-Emissionshandel ein Sieg der Vernunft. Die ab 1. Januar geltende Bepreisung klimaschädlicher Flugzeug-Emissionen sei zwar nur ein kleiner Schritt beim Abbau ökologisch nachteiliger Subventionen, sagte der BUND-Verkehrsexperte Werner Reh. „Es ist ein Anfang. Zusammen mit der bereits erhobenen Ticketsteuer sinkt die umweltschädliche Subventionierung des Flugverkehrs von rund elf Milliarden Euro im Jahr auf künftig noch rund zehn Milliarden", sagte Reh. „Wir haben jetzt zwar eine EU-Rechtsprechung, politisch geht das Chaos aber weiter.“

Anders die Reaktion der Luftverkehrsbranche: „Die deutschen Fluggesellschaften unterstützen die Einführung des Emissionshandels für den Luftverkehr. Allerdings hat die Politik der Luftverkehrswirtschaft dabei auch immer wettbewerbsneutrale Bedingungen versprochen“, kommentiert Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), das Urteil. „Der Emissionshandel steht vor der Tür: Da der Widerstand der außereuropäischen Staaten gegen die EU-Verordnung zum Emissionshandel nach wie vor massiv ist, muss die Politik nun schnellstens handeln. Wir brauchen jetzt so schnell wie möglich eine globale Lösung.“

Der Handel mit Verschmutzungsrechten ist laut EU-Definition ein Instrument für den Klimaschutz. Unternehmen erhalten dabei Emissions-Zertifikate, die sie zum Ausstoß einer bestimmten Menge des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) berechtigen. Nicht benötigte Papiere können zum Marktpreis weiterverkauft werden ­ etwa an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Wer mehr CO2 ausstößt, muss Zertifikate zukaufen. Der Handel mit den Papieren ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, der Verkäufer muss die Umsatzsteuer innerhalb geregelter Fristen ans Finanzamt abführen.

Gemäß dem Kyoto-Protokoll von 1997 soll der Handel bei möglichst geringen Kosten Verminderungen der klimaschädlichen Treibhausgase erreichen. In der Europäischen Union wird seit 2005 in bestimmten Branchen mit Verschmutzungsrechten gehandelt, von 2013 an wird das System EU-weit und zentral von Brüssel aus geregelt. Geplant ist eine Einbindung aller Industriefirmen mit einem jährlichen CO2-Ausstoß von mehr als 10.000 Tonnen. Die Betriebe dürfen dann nur entsprechend der erworbenen Rechte Kohlendioxid freisetzen, sei es beim Verbrennen von Kohle, Öl oder Erdgas. Ab Januar 2012 soll auch der Flugverkehr in den Emissionshandel einbezogen werden. (dpa/ak) 

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