Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur vorübergehenden Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen vorgelegt, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mitteilte. Damit müssen Flüchtende aus der Ukraine ihren Führerschein zunächst nicht umschreiben. Außerdem sollen ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden.
„Das ist ein wichtiges Signal für Flüchtende aus der Ukraine – und für die Logistik in Deutschland“, sagte Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMDV und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik.
„Durch die schnelle europaweite Lösung hat die Unsicherheit hinsichtlich der Anerkennung ukrainischer Führerscheine und Berufskraftfahrerqualifikationen bald ein Ende“, erklärte Luksic weiter. „Mit der europaweiten Regelung setzen wir ein starkes solidarisches Zeichen und wirken gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird sich im Rahmen des nun anstehenden europäischen Gesetzgebungsverfahrens für eine schnelle und pragmatische Verfahrensweise einsetzen.“
Für die Dauer ihres Schutzstatus‘ nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie der EU – das heißt zunächst bis zum 23. Februar 2023 – sollen ukrainische Führerscheine und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden. Ob der Schutzstatus nach der Massenzustromrichtlinie und damit die Anerkennung der ukrainischen Führerscheine verlängert wird, hänge laut BMDV von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab.
Der Verordnungsentwurf regelt außerdem die Voraussetzungen für eine vorübergehende Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikationen, um Lkw- und Busfahrinnen und -fahrern den Zugang zum Beruf in der EU zu ermöglichen. Über die Anerkennungsvoraussetzungen (Schulung und Prüfung) soll im Laufe der Beratungen noch diskutiert werden. Da nicht sicher ist, ob die Verordnung im Wege eines Dringlichkeitsverfahrens schon Anfang Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet werden kann, hat das BMDV die Bundesländer gebeten, im Vorgriff auf die Verordnung zumindest ukrainische Führerscheine bereits jetzt anzuerkennen. Die Verordnung soll laut BMDV 20 Tage nach Verkündung im EU-Amtsblatt ohne nationale Umsetzungsakte unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft treten. (tb)