Der oberste Datenschützer von Rheinland-Pfalz sieht beim Pilotprojekt eines neuen "Handy-Blitzers" derzeit die Erhebung von Bußgeldern kritisch. "Wir haben im Vorfeld gesagt: Wir würden nicht empfehlen, jetzt schon Bußgeldbescheide zu machen", sagte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, in Trier. Denn die Rechtsgrundlage, auf der das System Monocam aktuell von der Polizei Trier getestet werde, sei eher wackelig.
Rechtliche Grundlage soll fehlen
Die Erklärung: Die Kamera filme bei dem Überwachungssystem zunächst einmal alle vorbeifahrenden Fahrzeuge ab und erhebe dabei "anlasslos" Bilder von Fahrzeugführern und Kennzeichen. Auch wenn eine Speicherung erst erfolge, wenn die Software ein Handy und eine typische Handhaltung für Handynutzung beim Fahrer erkenne, brauche es aus datenschutzrechtlicher Sicht für die vorherige Datenerfassung einer speziellen gesetzlichen Grundlage, sagte Kugelmann.
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