Daten von Fahrzeugen, Industrieanlagen und Haushaltsgeräten sollen in Europa künftig besser genutzt werden. Unterhändler von EU-Staaten und Europaparlament einigten sich in der Nacht zum Mittwoch, 28. Juni, auf ein Datengesetz, das rechtliche, wirtschaftliche und technische Fragen zum Zugang von Daten klären soll. Bislang ist häufig unklar, wer was mit den Daten tun darf, die bei der Nutzung von Geräten mit Internetzugang entstehen. In anderen Fällen sehen die Verträge vor, dass alle Daten vom Hersteller genutzt werden dürfen.
Die EU-Kommission nannte bei ihrem Vorschlag für das Datengesetz im vergangenen Jahr das Beispiel eines Fahrzeugbesitzers, der künftig entscheiden können soll, ob Daten mit seiner Versicherung geteilt werden. Datensets vieler Nutzer könnten demnach auch zur Entwicklung neuer digitaler Dienste beitragen. Verbraucher könnten zudem davon profitieren, dass Reparaturen und Ersatzteile durch neue Anbieter besser und günstiger werden. Auch Unternehmen könnten einen Nutzen daraus ziehen, so die EU. Die Kommission sagt durch die Echtzeit-Analyse von Daten Einsparungen von zehn bis 20 Prozent im Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektor bis 2025 voraus.
Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige Datenübermittlung
Parlament und Mitgliedsstaaten einigten sich nun darauf, künftig Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige Datenübermittlung durch Cloud-Anbieter zu ergreifen. Außerdem sollen Unternehmen und Verbraucher mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen. Gleichzeitig soll ein Datenmarkt geschaffen und mehr datengesteuerte Innovation möglich werden. Zudem würde Behörden in Ausnahmefällen der Zugriff auf Daten gestattet, die in Besitz der Privatwirtschaft sind.
Angelika Niebler von der CSU bezeichnete die Einigung als „Meilenstein der europäischen Digitalgesetzgebung“. Dadurch werde es leichter, nicht-personenbezogene Daten zu teilen. Dies wiederum schaffe mehr Wettbewerb, da sich rund um Daten neue Geschäftsfelder entwickeln könnten.
Nach Angaben des deutschen Europaabgeordneten Damian Boeselager von der Partei Volt wird mit dem Gesetz auch geregelt, dass die Eigentümer von mit dem Internet verbundenen Geräten das Recht haben, die von ihren Geräten gesammelten Daten zu Geld zu machen. Die Geräteanbieter sollen demnach Daten gesammelt anbieten können. Der Eigentümer eines Windrades könnte so zum Beispiel die von seiner Anlage registrierten Winddaten teilen, der Anlagenbauer hingegen die von allen Windrädern gesammelten Daten. Insgesamt sollen so Datenhandel und Datennutzung angekurbelt werden.