Ab nächstem Jahr werden Fahrer aus Drittstaaten auf EU-Lastwagen ihr legales Arbeitsverhältnis mit einer Fahrerbescheinigung nachweisen müssen. Eine entsprechende EU-Verordnung billigte das Europäische Parlament am gestrigen Donnerstag in Straßburg. Da es in zweiter Lesung Übereinstimmung mit der Position der EU-Verkehrsminister gab, gilt das Gesetz als angenommen. Ein Jahr nach seiner Veröffentlichung im EG-Amtsblatt muss es in allen EU-Staaten angewendet werden. Die Bestimmungen gelten nur für Fahrer aus Nicht-EU-Ländern, die bei einem EU-Unternehmen internationale Transporte innerhalb der Union durchführen. Eine spätere Ausdehnung der Vorschriften auf EU-Fahrer hängt davon ab, wie die EU-Kommission die Wirkung des Gesetzes bewertet. Die Bescheinigungen erhalten EU-Unternehmer mit einer Gemeinschaftslizenz zum grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr. Damit soll vor allem der illegale Einsatz osteuropäischer Fahrer eingedämmt werden. (vr/dw)
EU-Arbeitsnachweis für Lkw-Fahrer beschlossen
Vorschrift gilt für Fahrer aus Drittstaaten bei grenzüberschreitenden Transporten von EU-Unternehmen