Leipzig. Dem Gericht liegen bislang zwei Klagen gegen die Genehmigung für nächtliche Frachtflüge vor, teilte eine Sprecherin am Donnerstag auf Anfrage mit. Neben Anwohnern wehrt sich die Fluggesellschaft Air Berlin gegen den Beschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom vergangenen Juni. Danach sind Frachtflüge weiterhin rund um die Uhr möglich, der Passagierverkehr wurde dagegen deutlich eingeschränkt. So gilt künftig für Touristikflüge in der Zeit von 23.30 bis 5.30 Uhr ein Nachtflugverbot. „Wir wehren uns gegen die Ungleichbehandlung gegenüber der Fracht“, sagte Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel. Der Billigflieger ist größter Nutzer des Flughafens Leipzig/Halle. „Die Frachtflüge sind ja nicht leiser als unsere Maschinen“, betonte Hauptvogel. „Außerdem befördern wir neben den Passagieren auch Fracht.“ Die Fluggesellschaft Condor kündigte an, bis Monatsende ebenfalls Klage einzureichen. „Wir fühlen uns diskriminiert und wollen wenigstens ein Mindestmaß an Nachtflügen erreichen2, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der Gesellschaft entstehe durch das Nachtflugverbot wirtschaftlicher Schaden, etwa 30 Arbeitsplätze seien bedroht. Grundlage der Entscheidung des Regierungspräsidium war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2006. Das Gericht hatte mit Blick auf das geplante internationale Luftfrachtdrehkreuz und des zu erwartenden Frachtflug-Aufkommens eine genaue Prüfung weiterer Lärmbelastungen für die Anwohner verlangt. Die Richter kippten damit die bisherige uneingeschränkte 24-Stunden-Genehmigung des Airports. Nach dem Beschluss des Regierungspräsidium können Frachtmaschinen jedoch auch weiterhin rund um die Uhr von Leipzig/Halle aus starten und landen. Damit kann der Ausbau des Flughafens zum internationalen Luftfracht-Drehkreuz wie geplant erfolgen. Zunächst profitiert davon insbesondere die Deutsche Posttochter DHL, die rund 300 Millionen investiert und 2008 ihr internationales Drehkreuz in Betrieb nehmen will. Bis 2012 sollen rund 3500 Arbeitsplätze entstehen. Nach Angaben des Regierungspräsidiums kann noch bis Anfang September Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Der Beschluss aus dem sogenannten Planergänzungsverfahrens war bis zum vergangenen Montag öffentlich einzusehen.
Erneut Klagen gegen Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich erneut mit den Nachtflügen am Flughafen Leipzig/Halle beschäftigen müssen.