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Elektro-Nutzfahrzeuge mit bis zu 10 Millionen Euro fördern lassen

17.08.2020 10:08 Uhr
Elektro-Lkw
Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität fördert der Bund auch die Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur.
© Foto: Jan Woitas/dpa/picture-alliance

Das Bundesverkehrsministerium hat Unternehmen dazu aufgerufen, Anträge für Investitionszuschüsse aus der Förderrichtlinie Elektromobilität einzureichen. Bewerbungsschluss ist der 14. September 2020.

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Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat kürzlich den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastrukturgestartet gestartet. Darauf wies jetzt der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hin.  Antragsberechtigt sind neben Handwerksfirmen auch kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Dafür stellt das Bundesverkehrsministerium im passenden Flottenaustauschprogramm rund 50 Millionen Euro bereit. Das Förderverfahren wird als Windhund-Verfahren umgesetzt. Anträge können Unternehmen bis zum 14. September 2020 einreichen.

Die maximale Förderung pro antragstellendem Unternehmen beträgt demnach 10 Millionen Euro. Bezuschusst wird die Anschaffung straßengebundener Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3. Eine staatliche Anteilsfinanzierung gibt es für die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Dabei sind Förderquoten bis zu 40 Prozent erlaubt. Für kleine und mittlere Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 beziehungsweise 20 Prozent zur Förderquote gewährt werden.

Nähere Informationen finden Interessenten auf der Internetseite der Projektgesellschaft NOW GmbH.

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