Frankfurt am Main. „Wir wollen die Potenziale des automatisierten Fahrens heben“. Mit diesen Worten stellte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch in Frankfurt der Presse die „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ vor, die bereits am Vormittag in Berlin vom Kabinett verabschiedet wurde.
40 Prozent weniger Stau, 90 Prozent weniger durch individuelle Fehler verursachte Unfälle und eine Kapazitätserweiterung auf der Autobahn um 80 Prozent: Die Vorteile lägen auf der Hand, so der Minister. „Es geht um einen Paradigmenwechsel vom Autofahrer zum Autopiloten“.
Drei Ziele formuliert Dobrindt in seinem Papier, um diesen Paradigmenwechsel zu gestalten: Deutschland solle Leitanbieter sein (die Technologien sollen im Land entwickelt und produziert werden) und Leitmarkt werden (die Fahrzeuge sollen in Deutschland gefahren werden). Außerdem müsse das automatisierte und vernetzte Fahren auf die Straße gebracht werden – „vom Probebetrieb zur Serienreife und Regelzulassung“, so Alexander Dobrindt.
Kein Unterschied zwischen Lkw und Pkw
Das Strategiepapier nennt zwei ganz konkrete Einsatzfelder: Autobahn und autobahnähnliche Straßen sowie komplexe und Niedrig-Geschwindigkeitsumgebungen wie Parkhäuser. Beim Thema Autobahn gibt es konkrete Pläne: Im einem ersten Schritt soll ein Autobahn-Stau-System eingeführt werden, welches hochautomatisiertes Fahren bei Stau mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60km/h ermöglichen soll. Auf einen Zeitplan wollte sich Dobrindt auf Nachfrage der VerkehrsRundschau nicht festlegen: „Ich kann mir allerdings vorstellen, dass wir das bis Ende des Jahrzehntes umgesetzt haben“, so der Minister. In einem zweiten Schritt solle ein Autobahnsystem folgen, welches hochautomatisiertes Fahren bei Langstreckenfahrten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zulässt. Zwischen Pkw und Lkw will Dobrindt dabei nicht unterscheiden: „Das Gewicht spielt beim Einsatz der Technologien keine Rolle.“
Fahrer soll nicht haften
Die wichtigsten Handlungsfelder sieht der Verkehrsminister in der Infrastruktur, im Recht, beim Thema Vernetzung sowie Cybersecurity und Datenschutz. Vor allem der internationale Rechtsrahmen müsse überarbeitet werden: Etwa das Wiener Übereinkommen, bei dem es gelte, den Fahrer von einer dauerhaften Überwachung der Fahrfunktion zu befreien – oder auf UN-Ebene die Höchstgeschwindigkeit automatisierter Fahrsysteme auf 130 km/h hochzusetzen. Aber auch national sei noch einiges, etwa im Straßenverkehrsgesetz, in Sachen Haftung zu definieren. Für ihn steht fest: „Der Fahrer wird von der Haftung freigestellt, wenn er ein automatisches System benutzt.“
Die Umsetzung dieser Strategie obliegt dem Verkehrsministerium, die Steuerung soll auf Staatssekretärsebene erfolgen – von BMVI-Seite ist das Staatssekretär Rainer Bomba. Schon im nächsten Jahr sollen die Staatssekretäre einen ersten Zwischenbericht vorlegen. Auch soll eine Programmgruppe mit relevanten Experten und Akteuren gebildet werden, deren Besetzung noch nicht feststeht. Der „Runde Tisch automatisiertes Fahren“, der bereits existiert, soll fortgeführt werden. (tr)