Wiesbaden. Ab Juni 2019 sind zwei Straßen in Darmstadt für ältere Diesel-Fahrzeuge Tabu. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch verkündet. Damit ist der Vergleich rechtskräftig, auf den sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) außergerichtlich mit der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen verständigt hatten. Ziel ist es, so den europäischen Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Es ist das erste Mal, dass sich die Parteien eines solchen Verfahrens auf einen Vergleich geeinigt haben.
Die Fahrverbote für die Hügelstraße am City-Tunnel und eine wichtige Ausfallstraße (Heinrichstraße) sollen für Diesel-Fahrzeuge bis Euronorm 5 und für Benziner bis Euronorm 2 gelten. Der Lkw-Verkehr solle – da auf der Heinrichstraße ein absolutes Durchfahrverbot für diesen besteht – weiterhin durch die Hügelstraße in West-Ost-Richtung laufen. Für Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Taxis gibt es Ausnahmen. Diese sind auch für Handwerker auf individuellen Antrag möglich. Nachgerüstete Fahrzeuge sind von dem Verbot nicht betroffen. Zugleich wird der innerstädtische Autoverkehr verringert, indem Fahrspuren reduziert werden.
Rund 200 Maßnahmen sollen für saubere Luft sorgen
Die rund 200 Maßnahmen der Stadt („Green-City-Plan“) zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs sowie eine automatische Überwachung des Lkw-Durchfahrverbots sind ebenfalls verbindlicher Teil der Einigung. Sollte die NO2-Belastung im zweiten Halbjahr 2019 nicht wie erwartet unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken, werde das Maßnahmenpaket noch einmal verschärft.
In einem zweiten Verfahren beschäftigt sich das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit dem Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Wiesbaden. Dabei wird die Umwelthilfe vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) unterstützt. (dpa/ag)