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Deutschland verpasst Frist für Klimaplan

02.07.2024 10:07 Uhr | Lesezeit: 2 min
3-D Plan von einem Klimaplan vor einem Menschen, der sich einen Papierplan ansieht
Am 30. Juni war die Frist aller EU-Länder, ihre nationalen Energie- und Klimapläne einzureichen
© Foto: cherdchai-stock.adobe.com

Um mehr als die Hälfte sollen die CO2-Emissionen in der EU bis 2030 gesenkt werden. Wie das läuft, sollen nationale Klimapläne der Länder zeigen – doch die wenigsten liegen in Brüssel vor.

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Deutschland hat seine endgültigen Vorhaben in der nationalen Energie- und Klimapolitik bis 2030 der EU-Kommission nicht fristgerecht mitgeteilt. Damit riskiert die Bundesrepublik ein Strafverfahren. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, hatten mit Dänemark, Finnland, Schweden und den Niederlanden nur vier EU-Länder ihre nationalen Energie- und Klimapläne bis zur Frist am 30. Juni eingereicht. Die Kommission fordere alle anderen der 27 Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre endgültigen Pläne so bald wie möglich vorzulegen, sagte ein Sprecher. Aus Berlin kam auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst kein Kommentar.

Länder zur Vorlage verpflichtet

In den sogenannten National Energy and Climate-Plänen (NECP) soll jedes EU-Land detailliert zeigen, wie es plant, die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Die Länder sind zur Vorlage verpflichtet. Ziel ist es, die Energie- und Klimapolitiken vergleichbar darzustellen und untereinander abzustimmen sowie das Erreichen der Ziele verlässlich zu überwachen. In der Staatengemeinschaft gilt das festgeschriebene Ziel, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Man habe sehr hart daran gearbeitet, die Ziele gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gesetzlich zu verankern, sagte der Sprecher weiter. "Jetzt ist es an den nationalen Behörden, diese Pläne endlich zu beraten und diese Gesetze umzusetzen, damit die Bürger und die Industrie in ganz Europa die Vorteile unseres grünen Übergangs erkennen können." Die Länder waren verpflichtet, bis Ende 2018 einen ersten Entwurf für die Klima- und Energiepläne für den Zeitraum 2021 bis 2030 vorzulegen, bis Ende 2019 einen endgültigen Plan. Bis zum 30. Juni dieses Jahres waren sie nach vorheriger Vorlage von Entwürfen verpflichtet, endgültige Aktualisierungen entsprechend neuer EU-Klimagesetze mitzuteilen. 

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