Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat für die saubere Luft in Fürth Klage gegen den Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Eine Anfrage der DUH gemäß Umweltinformationsgesetz habe ergeben, dass in Fürth der Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid (NO2) von 40µg/m3 an mehreren Stellen teilweise erheblich überschritten wird, hieß es in einer Mitteilung. Der Luftreinhalteplan berücksichtige diese NO2-Belastungen jedoch nicht. Aus Sicht der DUH sei daher eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans nötig. Offizielle verkehrsnahe Messungen der Stickstoffdioxid-Konzentration gibt es in Fürth nicht.
„Der Freistaat Bayern lässt seine Bürgerinnen und Bürgern im Dunkeln, wenn gesundheitsrelevante Daten zur NO2-Belastung wie in Fürth nicht veröffentlicht werden”, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH. Die Regierung von Mittelfranken müsse jedoch Verantwortung übernehmen und den Luftreinhalteplan so fortschreiben, dass der EU-weit gültige NO2-Grenzwert schnellstmöglich eingehalten wird, machte er deutlich. (sno)