Bonn. Die Deutsche Post DHL hat erstmals den Einsatz einer Kleindrohne für die Paketzustellung getestet. Bei dem erfolgreichen Probeflug brachte ein „DHL Paketkopter“ am Montag ein Paket mit Medikamenten von einer Apotheke in Bonn zur Konzernzentrale auf der anderen Rheinseite. Konkrete Pläne, das unbemannte Kleinfluggerät im regulären Zustellbetrieb einzusetzen, hat die Post noch nicht.
„Wir stehen erst ganz am Anfang des Forschungsprojekts“, sagte Post-Manager Ole Nordhoff, der die Lieferung in Empfang nahm. „Grundsätzlich ist das eine spannende Technologie.“ Sie müsse nun für „konkrete Anwendungsfälle“ weiterentwickelt werden.
Die Drohne - ein sogenannter Quadrokopter - war bei dem Jungfernflug von etwa einem Kilometer über unbewohntes Gebiet rund zwei Minuten in einer Höhe von etwa 50 Metern unterwegs. Aus Sicherheitsgründen wurde sie von zwei Steuermännern mit Funksignalen ins Ziel gebracht. Technisch wäre auch bereits eine GPS-Steuerung möglich gewesen. Für den Flug gab es eine behördliche Genehmigung.
Erst vor wenigen Tagen hatte der weltgrößte Online-Händler Amazon mit seiner Ankündigung, in der Zukunft Päckchen auch mit Mini-Drohnen zustellen zu wollen, für viel Wirbel gesorgt. Die Idee ist nach Angaben des Unternehmens, per „Octocopter“ bestellte Ware binnen 30 Minuten zum Käufer zu bringen.
Amazon-Gründer Jeff Bezos schränkte aber ein, noch seien Tests und Zulassungen der Luftfahrt-Behörde FAA nötig. Auch der US-Paketdienst UPS denkt nach eigenen Angaben über den Einsatz von solchen Transportkoptern nach.
Rechtliche Lage noch unklar
Unbemannte Fluggeräte haben im Rüstungsbereich heftige Diskussionen ausgelöst. Sie sind aber auch im zivilen Bereich umstritten. Dabei sind sie schon vielfach unterwegs, häufig mit Kameras ausgerüstet, zur Inspektion und Überwachung aus der Luft, zur Geodatensammlung oder zur Katastrophenhilfe. In der unbemannten Luftfahrt ist aber noch vieles ungeklärt, vor allem rechtlich. (dpa)
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