Berlin/Mainz. Das Mainzer Arbeitsgericht hat heute gegen 8.30 Uhr die bundesweiten Warnstreiks bei der Bahn verboten. Das Gericht gab damit der Deutschen Bahn recht, die eine einstweilige Verfügung gegen die von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr geplanten Warnstreiks der Lokführer beantragt hatte. Der GDL werde damit untersagt, ihre Mitglieder zu Warnstreiks aufzurufen, erklärte das Gericht. Da der Gerichtsbeschluss erst nach Beginn der Warnstreiks erging, war der Bahnverkehr vielerorts bereits lahm gelegt worden. Nach Angaben der Deutschen Bahn gilt das Warnstreikverbot sowohl für den Güterverkehr als auch für den Personenfern- und Regionalverkehr. Die Zustellung der einstweiligen Verfügung werde nun schnell veranlasst, sagte ein Bahnsprecher in Berlin. Das Unternehmen erwarte jetzt, dass die Lokführergewerkschaft GDL die Arbeitsniederlegungen sofort beende. Die Arbeitgeberseite fühlt sich durch den Beschluss des Gerichts in ihrer Rechtsauffassung bestätigt: „Wir denken über alle möglichen Konsequenzen nach. Dazu gehören auch Schadenersatzforderungen“, sagte Werner Beyreuther, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Mobilität und Verkehrsdienstleister. Die GDL wollte mit dem Warnstreik für ihre Mitglieder Einkommensverbesserungen von bis zu 31 Prozent und einen eigenen Tarifvertrag durchsetzen. Die Deutsche Bahn lehnt das strikt ab. Am Freitag ist ein Gespräch zwischen Bahn und GDL geplant. Der Gerichtsbeschluss sei der GDL bislang nicht zugestellt worden. Daher dauere der Warnstreik wie geplant an, sagte dagegen eine Gewerkschaftssprecherin in Frankfurt. „Was wir nicht haben, können wir nicht bearbeiten.“ Die Gewerkschaft GDL war nicht zur Verhandlung in Mainz erschienen. In Nordrhein-Westfalen waren die Warnstreiks kurz nach Beginn wieder ausgesetzt worden. Heute Morgen sei das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom Montag mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft in Nordrhein-Westfalen förmlich zugestellt worden, bestätigte ein GDL-Sprecher. (dpa/sb)
Deutsche Bahn: Gericht verbietet Warnstreiks
Niederlage für die Gewerkschaft der Lokführer (GDL): Mainzer Arbeitsgericht untersagt bundesweite Warnstreiks