Die Akzeptanz des satellitengestützten Mautsystems beruhte von Beginn an auch auf einem konsequenten Datenschutz. Die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit waren und sind hoch. Das Bundesfernstraßenmautgesetz definiert dafür strenge Rahmenbedingungen. Im Mittelpunkt steht die Zweckbindung aller erhobener Daten. Sie dürfen ausschließlich für die Abrechnung der Gebühr verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Technische Lösungen sichern Datenschutz
Um die Anforderungen zu erfüllen, arbeiten Ingenieure und Softwareentwickler bei der Planung und Ausgestaltung der technischen Systeme mit den Datenschützern eng zusammen. Dabei entstehen Lösungen, die den Datenschutz von vornherein in die Technik integrieren. Sie sorgen dafür, dass nur die Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden, die für eine reibungslose Abrechnung und Kontrolle der Maut unbedingt notwendig sind. Auf diese Weise wird der Umfang der Daten auf das für den zuverlässigen Mautbetrieb erforderliche Minimum beschränkt. Aus betrieblicher Sicht ist das auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit, denn Datensparsamkeit bedeutet Datenökonomie auf der Kostenseite.
Fahrdaten nach 120 Tagen gelöscht
So werden die Mautbeträge, die von den Bordcomputern in den LKW erfasst werden, in vorgegebenen Intervallen verschlüsselt an das Toll Collect-Rechenzentrum gesendet. Die Bündelung der Daten trägt zur Reduzierung der Mobilfunkkosten des Betreibers bei, denn für die monatliche Abrechnung ist eine Echtzeitübertragung nicht erforderlich. Ist die Maut durch den Spediteur bezahlt, werden alle Daten innerhalb festgesetzter Zeiten gelöscht. Unter Berücksichtigung von Einspruchsfristen und Postlaufzeiten in Europa speichert Toll Collect Fahrdaten maximal 120 Tage.
Eine Sonderveröffentlichung der Toll Collect GmbH, Berlin