Hamburg. Aufgrund der aktuellen Coronakrise hat der Vorstand der Berufsgenossenschaft BG Verkehr entschieden, den Beitragsfuß für das Umlagejahr 2019 wie im Vorjahr auf 3,00 festzusetzen. Auch beim Finanzausgleich unter den Berufsgenossenschaften, die der Entlastung der von Strukturveränderungen besonders betroffenen Branchen dient, bleibt der Beitragsfuß stabil bei 2,40. Unternehmen bis zu einer Lohnsumme in Höhe von 224.500 Euro für das Jahr 2019 werden nicht zu dieser Lastenverteilung herangezogen. Da die BG Verkehr die Kosten für Renten und Heilbehandlungen aus ihren laufenden Einnahmen finanzieren muss, werden die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft aus dem Jahr 2019 im Umlageverfahren nachträglich auf die versicherten Unternehmen verteilt.
Stundung zunächst bis Ende Juni befristet
Beitragsstundungen und Anträge auf Reduzierung der Beitragsvorschüsse können im Einzelfall erfolgen, sofern keine Beitragsrückstände bestehen, teilt die BG Verkehr weiter mit. Stundungszinsen werden demnach nicht berechnet. Die Stundung wird in einem ersten Schritt befristet bis 30. Juni 2020. Je nach Krisenverlauf kommt auf Antrag eine weitere Stundung, befristet bis 30. September 2020, in Betracht.