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Corona-Krisenkabinett: Zwei Wochen Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland

06.04.2020 15:08 Uhr
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Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer sollen künftig für zwei Wochen in häusliche Quarantäne, wenn sie aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren
© Foto: dpa/picture alliance/Westend61

Für Menschen, die jetzt noch nach Deutschland kommen, gilt ab Freitag: Die ersten zwei Wochen sollen sie daheim bleiben. Berufspendler sind nicht betroffen und auch für Lkw-Fahrer gibt es Ausnahmen.

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Berlin. Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer sollen künftig grundsätzlich für zwei Wochen in häusliche Quarantäne, wenn sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik zurückkehren. Auf diese Empfehlung an die Bundesländer einigte sich das Corona-Krisenkabinett am Montag in Berlin. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, gilt die neue Regelung aber erst ab dem 10. April und nur für Menschen, die sich für mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben - und damit nicht für Berufspendler. Außerdem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie etwa Lastwagenfahrer und medizinisches Personal.

Triftiger Reisegrund für alle Nicht-Deutschen nötig

Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen wegen der Corona-Pandemie ohnehin schon seit Mitte März nur noch aus einem „triftigen Reisegrund“ nach Deutschland kommen. Das betrifft etwa EU-Bürger, die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen. Grundsätzlich sind Einreisen aus Drittstaaten nur noch in ausgewählten Fällen zulässig.

Für Pendler sowie Geschäftsreisende und Servicetechniker, die für wenige Tage beruflich ein- oder ausreisen müssen, werde keine Quarantäne angeordnet, heißt es in dem Beschluss weiter. Gleiches gelte für Personen, die beruflich grenzüberschreitend Menschen, Waren und Güter auf der Straße, auf der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren müssten sowie für Reisende im Transit auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts.

Wer für einen mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt einreisen wolle, müsse nachweisen können, dass eine zweiwöchige Quarantäne sichergestellt sei oder gleichwertige betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung gelten. Damit soll Saisonarbeitern vor allem in der Landwirtschaft die Tätigkeit in Deutschland ermöglicht werden.

Keine Ausdehnung der bisherigen Grenzkontrollen

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hätte die Kontrollen, wie es sie an den Grenzen zu Österreich, Luxemburg, Frankreich, Dänemark und der Schweiz schon gibt, gerne auch auf die restlichen Grenzabschnitte ausgedehnt. Doch andere Kabinettsmitglieder und einige Bundesländer sind dagegen. Sie befürchten unter anderem, dass sich an den Grenzen lange Staus bilden, die eine Lieferung von Lebensmitteln oder anderer wichtiger Güter erschweren würden.

Das heißt: An den Grenzen zu Polen, Tschechien, Belgien und den Niederlanden werden - Stand jetzt -  keine Kontrollen eingeführt. Allerdings gelten die Quarantäne-Vorschriften und die Maßgabe, dass die meisten Menschen ohnehin nicht einreisen dürfen, auch für jeden, der von dort kommt - vorausgesetzt, die Polizei trifft sie im 30-Kilometer-Grenzraum an. (dpa/sn)

 

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