Hannover. Voraussichtlich im Herbst tritt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Vor allem für die Planung, die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen gelten damit künftig bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards. Je nach Standort der Lager- oder Umschlaganlage kommen damit auf Spediteure mehr oder weniger neue Umweltschutzvorgaben zu.
Was muss man künftig bei der Lagerung und beim Umschlag wassergefährdender Stoffe beachten? Sind auch Bestandsanlagen von den Änderungen betroffen? Und gibt es Ausnahmen für Kombiterminals? Diese und weitere wichtige Fragen beantwortet die VerkehrsRundschau gemeinsam mit ihrem Schwestermagazin Gefahr/gut am 22. Mai 2014 im Rahmen eines Forums auf der Cemat in Hannover. In Halle 27 am Stand B08 erläutern zwischen 9.30 und 11 Uhr namhafte Referenten die AwSV-Reform und deren Folgen für die speditionelle Praxis.
Das Bundesumweltministerium informiert
Über aktuelle Entwicklungen zur geplanten Bundesanlagenverordnung informiert Martin Böhme, Mitautor der AwSV und Referatsleiter im Bundesumweltministerium. Arnd Babendererde, Gruppenleiter Industriebau bei WTM Engineers, spricht anschließend über die konstruktive Ausbildung von Dichtflächen zum Rückhalt von wassergefährdenden Stoffen. Zum Abschluss erklärt Peter Habedank von der Firma ATW Abdichtungstechnik, was Unternehmen beim Bau und Umbau eines Lagers für wassergefährdende Stoffe an Aufwand und Kosten einplanen müssen.
Für die Besucher der CeMAT ist die Teilnahme an den Foren kostenlos. (ag)