Dortmund. Nach Auffassung des Bundesverbandes der Transportunternehmen (BVT) sollen Kurier-, Express- und Paketdienstunternehmen (KEP) von der gleichen Ausnahme von den Lenk-und Ruhezeiten profitieren wie so genannte "Universaldienstleister". Diese zur flächendeckenden Lieferung etwa von Briefen verpflichteten Unternehmen sind von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten beim Einsatz von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen befreit.
Die BVT-Vorsitzende Dagmar Wäscher kritisierte, dass die Ausschussempfehlungen für die Bundesratssitzung am 23. September zur Änderung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung die Anregung des Transportunternehmerverbandes, auch die KEP-Unternehmen wie Universaldienstleister von der Aufzeichungspflicht bei den Lenk- und Ruhezeiten auszunehmen, nicht übernommen haben. "Dadurch partizipieren von dieser Ausnahme weiterhin nur die ehemaligen Staatspostgesellschaften, weil diese in einigen EU-Staaten zum Universaldienst verpflichtet sind", sagte Wäscher.
Der BVT vertritt vor allem kleinere und mittlere Transportunternehmen und damit auch zahlreiche KEP-Unternehmen. (sno)
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