Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat gemeinsam mit Einsatzkräften der Polizei und des Zolls bundesweit Schwerpunktkontrollen zur Überwachung des Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug durchgeführt. Das geht aus einer Pressemitteilung des BAG hervor. Die Kontrollen fanden demnach am 1. und 2. Juni 2020 an über 30 Kontrollstellen auf Rastplätzen an Autobahnen, in der Nähe von Gewerbegebieten und am Logport Duisburg statt. Im Rahmen der Kontrollaktion hatten BAG, Polizei und Zoll 345 Fahrzeuge im Fahrpersonalrecht kontrolliert. Bei 56 Fahrzeugen ist ein Verstoß gegen das Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt worden.
Dabei hat sich ein unterschiedliches Bild abgezeichnet: Während an einigen Kontrollstellen wie dem Logport Duisburg keine Verstöße festzustellen waren, kam es an anderer Stelle zu Beanstandungen und Einleitung entsprechender Bußgeldverfahren. Die Ergebnisse der Kontrollaktion will das BAG in seine weiteren Planungen einbeziehen, um noch gezielter gegen Verstöße gegen die Sozialvorschriften vorzugehen. (ja)