Berlin. Sowohl der Haushaltsausschuss als auch der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundetages haben am Mittwoch den 5. Bericht des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) zur Reform der bundeseigenen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erörtert. Das BMVBS arbeitet nun mit einem Arbeitsstab am Aufbau der Generaldirektion, die Anfang 2013 ihre Arbeit in Bonn aufnehmen wird. Gleichzeitig wird der Entwurf eines Rechtsbereinigungsgesetzes erarbeitet. Das teilte das Ministerium am Donnerstag mit.
Dieses soll unter anderem Änderung im Wasserstraßen-Gesetz, Seeaufgaben-Gesetz, Seeunfallluntersuchungsgesetz sowie im Binnenschifffahrtsaufgaben-Gesetz enthalten. Außerdem wird die Kosten-Leistungs-Rechnung in der WSV eingeführt.
Der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Enak Ferlemann (CDU), zeigte sich zufrieden über den Fortgang des Reformprozesses: „Ich bin froh, dass beide Bundestagsausschüsse unserem Konzept grünes Licht gegeben haben. Damit haben wir einen wichtigen parlamentarischen Meilenstein passiert.“ Jetzt wolle man die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Schritt für Schritt umsetzen. (diwi)