Berlin. Wer in anderen EU-Ländern einen Verkehrsverstoß begeht, muss künftig mit einer Strafverfolgung rechnen. Der Bundestag hat eine Regelung verabschiedet, die den europäischen Datenaustausch bei Delikten wie Tempoverstößen oder dem Überfahren roter Ampeln verbessern soll. Danach können EU-Behörden beim Kraftfahrtbundesamt als „nationaler Kontaktstelle“ Daten des Fahrzeughalters elektronisch abfragen. Das Schreiben muss den Verstoß benennen, die geforderte Geldbuße erwähnen und auf Deutsch verfasst sein. Das entsprechende EU-Gesetz muss bis zum Stichtag 7. November in den Mitgliedsstaaten in Kraft sein. Der Datenaustausch soll dafür sorgen, dass die seit dem Jahr 2010 im Prinzip möglichen EU-Strafzettel mehr Durchschlagskraft bekommen. (jök)
Bundestag beschließt Datenaustausch über Verkehrsverstöße
Der Bundestag hat eine Regelung verabschiedet, die den europäischen Datenaustausch bei Verkehrsdelikten verbessern soll.