Berlin. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Arbeitszeitgesetz für selbstständige Kraftfahrer vom 10. Februar 2012 eine Ausnahmeregelung zu den starren Arbeitszeitbeschränkungen gefordert, die der Gesetzentwurf vorsieht. Er übte deutliche Kritik an den europäischen Vorgabe, aufgrund derer Deutschland jedoch zum Erlass solcher Vorschrift verpflichtet ist. Sie seien nicht geboten und ein Fremdkörper im geltenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht, hieß es in der Stellungnahme.
Der Bundesrat fordert daher die Aufnahme einer Ausnahmeregelung in das geplante Gesetz. Nach dieser sollen selbständige Kraftfahrer von der vorgesehenen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche abweichen dürfen, wenn auch im Unternehmen ihres Auftraggebers aufgrund eines Tarifvertrages beziehungsweise einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung davon abgewichen wird. Die gewählte Regelung soll zur Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden dokumentiert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden soll dabei im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten nicht überschritten werden dürfen. Begründet wird der Vorschlag damit, dass selbständige Fahrer sonst gegenüber ihren angestellten Kollegen, für die Tarifverträge gelten können, schlechter gestellt sind. Eine deutliche Verbesserung der Arbeitszeiten selbständiger dürfte damit aber nicht erreicht werden. (ir)
Petra Riemer
Wilfried Engel
Norbert Kiel