Berlin. Der Bundesrat hat vergangene Woche einen Gesetzesentwurf zur Änderung des so genannten Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes beschlossen. Damit möchte er die Infrastruktur privater Eisenbahnen verbessern. Ziel sei es, die teilweise hochbelasteten oder überlasteten Netze der Deutschen Bahn zu ergänzen und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu beschleunigen, teilte die Länderkammer mit. Seit August 2013 kann der Bund Investitionen in nichtbundeseigene Eisenbahnen finanziell fördern, auch um umweltfreundliche Verkehrsträger zu stärken. Nach Ansicht des Bundesrates sind die gesetzlichen Voraussetzungen jedoch überarbeitungsbedürftig.
Die Länder schlagen in ihrem Gesetzentwurf vor, die Förderquote von derzeit 50 auf mindestens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionen zu erhöhen. Fördertatbestände für Neu- und Ausbau von Schienenwegen sollen ausgedehnt, Planungskosten bis zu 18 Prozent der Baukosten anerkannt werden. Bislang sind diese auf 13 Prozent begrenzt.
Mit einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat zudem die Bundesregierung auf, die verfügbaren Fördermittel des Bundes von bisher 25 Millionen Euro jährlich dauerhaft aufzustocken . Der Gesetzentwurf wird nun über die geschäftsführende Bundesregierung dem neuen Bundestag zugeleitet. Feste Fristen für die parlamentarische Behandlung gibt es jedoch nicht. (sno)