Ab sofort können Anträge für die Beschaffung und Umrüstung alternativer Antriebe im Schienenverkehr sowie für deren betriebsnotwendige Infrastruktur eingereicht werden. Mit der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr unterstützt das BMDV seit Februar 2021 die Marktaktivierung und den Markthochlauf alternativer Antriebstechnologien auf der Schiene. Die Richtlinie stellt eine von vier Säulen des Bahn-Elektrifizierungsprogramms des Bundes dar, um den Elektrifizierungsgrad des Schienenverkehrs in Deutschland zu erhöhen. Der dritte Förderaufruf zielt auf lokal emissionsfreie alternative Antriebe.
Als förderfähig angesehen werden:
- Triebzüge für den Schienenpersonennahverkehr und Lokomotiven für den Schienengüterverkehr mit lokal CO2-freien, alternativen Antrieben
- Lade- und Betankungsinfrastrukturen für den Betrieb alternativer Antriebe sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
- Studien zu Einsatzmöglichkeiten alternativer Antriebe im Schienenverkehr (Schienenpersonennah-, Schienengüter- und Rangierverkehr)
Anträge können bis einschließlich 28. August 2023 eingereicht werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren.
BMDV stellt 93 Millionen Euro zur Verfügung
„Auf nicht-elektrifizierten Schienenstrecken sind alternative Antriebe eine sinnvolle klimaneutrale Option, wenn es sich vor Ort nicht rechnet, den Streckenabschnitt mit einer Oberleitung auszustatten. Deshalb unterstützen wir Unternehmen im Schienenverkehr technologieoffen mit weiteren 93 Millionen Euro dabei, von Dieselloks auf saubere Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoff umzusteigen“, sagt Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP).