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BMDV will sich bei InfraGO-Plänen nicht in die Karten schauen lassen

15.06.2023 12:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
InfraGO Deutsche Bahn, BMDV
Moderator Carsten Schwietering (Tagesspiegel), Corinna Salander (BMDV), Levin Holle (DB-Finanzvorstand), Michael Donth (CDU-MdB), Christoph Walter (PTV Karlsruhe), Anke Münker-Tiedge (Verkehrsministerium Hessen)
© Foto: VerkehrsRundschau/ Matthias Roeser

Zur geplanten gemeinwohlorientierten DB-Infrastruktursparte („InfraGO“) hat die Fachwelt derzeit noch mehr Fragen als das Bundesverkehrsministerium (BMDV) beantworten will oder kann. Das wurde am 14. Juni auf einer Veranstaltung der Parlamentsgruppe Schienenverkehr und des Deutschen Verkehrsforums (DVF) in Berlin deutlich.

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Im Mittelpunkt standen die Fragen, wie der Bund die Infrastruktursparte steuern will, was „Gemeinwohlorientierung“ bedeutet und wie die Finanzierung verbessert werden kann. Trotzdem will das Ministerium am Starttermin 1. Januar 2024 festhalten, sagte Corinna Salander, seit Februar 2023 Leiterin der Eisenbahnabteilung im BMDV und ehemalige Direktorin des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung (DZSF). Etwas Zeitdruck sei hilfreich.

„Auch eine AG kann man steuern“

Salander sagte zum Thema Steuerung, hieran werde von der zuständigen Projektgruppe im BMDV intensiv gearbeitet. „Es wird einen ‚Steuerungsrucksack‘ entwickelt werden, der verschiedene Elemente enthält – von der Steuerung über Finanzierung bis zur Steuerung über Gremien. Aber wir werden uns zurückhalten, zu früh zu viel zu erzählen“, betonte sie. „Sonst wird es zerfleddert oder die Deutsche Bahn will etwas anderes.“ Gedanken mache sich das Ministerium auch über Schlüsselkennzahlen (KPI), mit denen man steuern könne, ebenso über eine Steuerungseinheit. Sie verteidigte die Entscheidung des Ministeriums, die Infrastruktursparte erneut als Aktiengesellschaft aufzustellen – anders als die Autobahn-GmbH: „Es gibt auch bei einer AG-Umsetzung Möglichkeiten, mit denen der Eigentümer seine Steuerungsverantwortung wahrnehmen kann.“

Was heißt „gemeinwohlorientiert“?

Noch vager blieb Salander bei der Frage, was „Gemeinwohlorientierung“ bedeutet. Wichtig sei, dass die Gesellschaft nicht gewinnorientiert sein soll. „Eine schwarze Null genügt.“ Das bedeute aber nicht, dass man Verluste machen darf. Wie das bei einer mehrheitlich aus Steuermitteln finanzierten Gesellschaft abgegrenzt werden kann, ließ Salander offen. Der Verband „Die Güterbahnen“ hatte vor einigen Tagen als Definition für Gemeinwohlorientierung vorgeschlagen, wenn die Schieneninfrastrukturgesellschaft „effizient die finanziellen Ressourcen, die sie von der öffentlichen Hand und den Eisenbahnunternehmen erhält, für Top-Qualität im Alltagsbetrieb, schnelle Modernisierung der Anlagen und maximale Erweiterung der Kapazität einsetzt.“

Der CDU-Bahnpolitiker Michael Donth mahnte das Ministerium, bei diesem Reformvorhaben frühzeitig die Opposition einzubinden, so wie es die große Koalition in der vergangenen Legislaturperiode bei der Reform des Personenbeförderungsgesetzes auch gemacht habe. Indirekt drohte er damit, dass sich sonst die Länder im Bundesrat querlegen könnten.

Förderung für Einzelwagenverkehr ab 2024 angestrebt

Salander gab außerdem bekannt, dass Arbeit an der Förderrichtlinie für den Einzelwagenverkehr kurz vor dem Abschluss steht. Derzeit würden mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) noch Details des Verwendungsprüfung diskutiert. Nach der Abstimmung im BMDV könnten dann die beihilferechtlichen Fragen mit der EU-Kommission diskutiert werden. Sie sei zuversichtlich, dass das noch 2023 abgeschlossen werden könne.

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