Berlin. Zur Zahl der im Ausland registrierten, aber in Deutschland disponierten Kleintransporter mit Schlafplatz, die zu logistischen Zwecken auf deutschen Autobahnen verkehren, liegen der Bundesregierung „keine belastbaren Informationen“ vor. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor, über die der parlamentarische Nachrichtendienst „Heute im Bundestag“ (HiB) am Donnerstag berichtete.
Die Abgeordneten hatten in der Anfrage kritisiert, dass die Polensprinter die deutsche Logistikbranche zunehmend unter Druck setzen. Aufgrund ihres geringeren Gewichtes unterlägen sie nicht den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ohne verpflichtende Fahrtenschreiber, oft ohne Transportsicherung und mit meist niedrigsten Sozialstandards seien diese gewerblich täglich bei uns unterwegs. Der dadurch entstehende Kostendruck führe unweigerlich zu Wettbewerbsverzerrungen, so die Partei.
Zudem werde laut „HiB“ die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer fahrlässig durch die Kleintransporter gefährdet, die häufig wochenlang ohne größere Pausen unterwegs sind. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtzeitbeschränkungen oder Ruhezeiten könnten von den Fahrern der Kleintransporter umgangen werden. Dadurch könne es zu schweren Unfällen durch Müdigkeit sowie fehlende Aufmerksamkeit kommen, warnen die Abgeordneten demnach.
Berlin verweist bei Regulierung auf Brüssel
Nach Möglichkeiten gefragt, um die gewerbliche Nutzung von Kleintransportern mit Schlafplatz zu regulieren, antwortet die Bundesregierung, derartige Möglichkeiten würden auf europäischer Ebene gesehen. Entsprechenden Initiativen stehe gegenwärtig aber entgegen, „dass es in den genannten Regelungsbereichen keine Unfallauffälligkeiten der in Frage stehenden Fahrzeuge gibt“.
Weiter heißt es laut „HiB“: Deutschland setze sich in den aktuell in Brüssel geführten Debatten zu Änderungen im Bereich des Berufs- und Marktzugangs für Güterkraftverkehrsunternehmen sowie zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr dafür ein, auch Polensprinter in den Anwendungsbereich der entsprechenden EU-Verordnung einzubeziehen. Entsprechende Vorschläge machte die EU-Kommission im Mai 2017 mit dem ersten EU-Mobilitäts-Paket. (ag)