Brüssel. Nach langem Streit bringt die EU-Kommission Deutschland wegen der Konzernstruktur der Deutschen Bahn vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass Steuergelder zum Erhalt des Schienennetzes nicht auch in den Personen- und Güterverkehr flössen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Dies könne dazu führen, dass sich die Bahn mit Hilfe von Staatsgeld einen unlauteren Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe. Die Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland gegen zentrale Bestimmungen des ersten Eisenbahnpakets über finanzielle Transparenz aus dem Jahr 2001 (Richtlinien 91/440/EWG und 2001/14/EG, jetzt ersetzt durch die Neufassung der Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU) verstoßen hat.
Die EU-Kommission bemängelt unter anderem die Buchführung der Bahn als unklar: Hier werde nicht deutlich, dass es zu keiner Übertragung von Mitteln zwischen den Bereichen Schienennetz und Verkehr komme. Dabei geht es auch um Gebühren, die Bahnkonkurrenten dem Unternehmen für die Nutzung des Netzes zahlen. Generell habe der Staat einer solchen Quersubventionierung keinen klaren Riegel vorgeschoben. Die Konzernstruktur der Deutschen Bahn ist der EU-Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Wenn der Europäische Gerichtshof die Brüsseler Bedenken teilt, könnte Deutschland am Ende ein Bußgeld drohen.
DB gibt sich gelassen
Bereits im Febraur diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof eine Klage der EU-Kommission gegen das Holdingmodell der Bahn abgeschmettert. Die Deutsche Bahn verstöße mit ihrer Holdingstruktur, in der Verkehrs- und Infrastrukturbetrieb unter einem Dach organisiert sind, nicht gegen geltendes EU-Recht, entschied der EuGH. Die Deutsche Bahn gibt sich gelassen angesichts der neuerlichen Klage: „Die DB sieht der erneuten Klage der EU-Kommission sehr gelassen entgegen, nachdem sie bei diesem Themenkomplex bereits im Februar diesen Jahres vor den EuGH in allen Punkten gescheitert ist“, sagte ein Konzernsprecher am Mittwoch gegenüber der VerkerhsRundschau.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) betrachtet die Klage als unbegründet: „Die Kommission erhebt den Vorwurf eines Verstoßes gegen europäische Bestimmungen, die die Finanzströme der Deutsche Bahn AG (DB AG) und damit die wirtschaftlichen Beziehungen in einer Holdingstruktur betreffen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Vorwürfe unbegründet“, lautet das offizielle Statement. (diwi/dpa)