Paris. Die EU-Kommission hat die französische Regierung aufgefordert, die von ihr zur Rettung der Stückgutgruppe MoryGlobal an diese gezahlten 17,5 Millionen Euro und die für das Personal von Mory Ducros gewährten Stützungsgelder zurückzuverlangen. Beide Subventionen hätten den Wettbewerb in dem Gewerbesektor verzerrt, urteilte die Kommission.
Im Februar letzten Jahres hatte der damalige Pariser Minister Arnaud Montebourg angekündigt, der Staat werde dem Mory-Aktionär Arcole Industries für dessen Vorhaben, aus der maroden Firma Mory Ducros eine neue Gruppe namens MoryGlobal zu schmieden, mit dem vorgenannten Millionenbetrag beispringen. Gegen die schon damals laut gewordene Kritik daran hieß es seitens des federführenden Ministeriums, es handele sich nicht um eine Staatshilfe im engeren Sinne, sondern um ein Darlehen der öffentlichen Investitionsbank BPI (Banque publique d’investissement). In Brüssel sieht man das jedoch anders und betrachtet die öffentlichen Gelder als einen Verstoß gegen die EU-Regeln für Staatshilfen. Die Pariser Fachanwältin Virginie Verfaille vermutet, diese Interpretation könne sich auf gewisse mit den EU-Vorgaben nicht konforme Elemente stützen, die in den Bedingungen für die Kreditvergabe durch die BPI möglicherweise enthalten und der Kommission bekannt seien.
MoryGlobal und Mory Ducros werden momentan liquidiert. Nunmehr obliegt es nach Meinung der Anwältin dem damit Beauftragten zu entscheiden, wie er die dabei frei werdenden Vermögenswerte auf die Gläubiger der beiden Gruppen verteilt. Der Staat sei einer von ihnen. Sollte am Ende nichts mehr für diesen übrig sein, habe Brüssel keine Handhabe mehr, den Prozess der Rückforderung der öffentlichen Gelder durch Paris zu beeinflussen. (jb)