Berlin/Frankfurt am Main. Das Problem ist erkannt, aber die Lösungsvorschläge sind unzureichend. So könnte man die Reaktion des Infrastrukturverbandes Pro Mobilität zu den Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz am Mittwoch bezeichnen. Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat Vorbehalte gegen die Lösungsansätze der Verkehrsminister.
„Den zusätzlichen Erhaltungsbedarf der Verkehrswege aller föderalen Ebenen allein beim Bund und vor allem beim LKW abzuladen, greift zu kurz“, wird der Präsident von Pro Mobilität, Peter Fischer, in einer Mitteilung zitiert. Mit dem Votum der Sonderverkehrsministerkonferenz vom Mittwoch würden die Länder zwar den hohen Sanierungsbedarf der Verkehrswege von Bund, Ländern und Gemeinden unterstreichen. Allerdings greife der Vorschlag eines Sondervermögens „nachholende Erhaltung“ zu kurz, so die Kritik.
Beitrag der Länder nicht ersichtlich
Der Fonds schaffe einen neuen Mischfinanzierungstatbestand, zu dem der Beitrag der Länder noch nicht hinreichend ersichtlich sei. Auch die Potenziale einer verbesserten Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern würden nicht aufgegriffen. „Wir begrüßen den Vorschlag, Investitionsmittel über Fonds mehrjährig verlässlich bereit zu stellen. Dies könnte die Planbarkeit und effiziente Abwicklung der Bauvorhaben verbessern, wenn die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind“, heißt es in der Mitteilung von Pro Mobilität. Der Fonds sei für alle Infrastrukturprojekte auf Bundes- und kommunaler Ebene gedacht, so die Kritik von Pro Mobilität. Damit seien Streitigkeiten bei Kompetenzen und bei der Lastenverteilung programmiert.
Der LKW als „Zahlmeister“
Der BGL warnt davor, sich auf den LKW als „Zahlmeister“ festzulegen. Auch wenn Nutzfahrzeuge Straßen stärker als PKW beanspruchen, sei dies kein hinreichender Grund, schon wieder nach einer Erhöhung der LKW-Maut zu rufen, schreibt der Verband in einer Stellungnahme. Das Wegekostengutachten der Bundesregierung, das der LKW-Mautberechnung zugrunde liegt, weise für das Jahr 2012 den Kostenanteil für Erhaltungsinvestitionen mit lediglich 1,8 Prozent an den gesamten Wegekosten für Bundesfernstraßen aus. Bei der Finanzierungslücke für Verkehrsinvestitionen in Höhe von 7,2 Milliarden Euro jährlich entfielen nur 2,55 Milliarden Euro auf die Straße, rechnet der BGL vor. Der LKW sei nicht Hauptverursacher des offenen Finanzbedarfs. „Diskussionen, die LKW-Maut zu erhöhen, führen vor diesem Hintergrund in die Leere.“, stellt der Verband fest. Außerdem lehnt der BGL die in Fondsmodellen indirekt enthaltene Quersubventionierung anderer Verkehrsträger ab. Jeder Verkehrsträger müsse durch ausreichende Nutzerbeiträge für den Erhalt der für ihn vorgehaltenen Infrastruktur herangezogen werden. (diwi)