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Bis zu 19 Angaben pro Flugpassagier mit Ziel USA

24.07.2007 14:47 Uhr

Der Datensatz zu Flugpassagieren (PNR, passenger name record), den europäische Fluggesellschaften an Terrorfahnder in den USA übermitteln müssen, enthält künftig bis zu 19 einzelne Angaben pro Reisendem.

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Brüssel. Manche Punkte - wie etwa Nummer 7 zu Kontaktangaben - fassen mehrere Daten aus der bisher gültigen Liste, die aus 34 einzelnen Positionen bestand, zusammen. Das am Montag vom EU-Ministerrat beschlossene Abkommen mit den USA nennt folgende Positionen: 1. PNR-Buchungscode 2. Datum der Reservierung/Ausstellung des Tickets 3. Datum/Daten der beabsichtigten Reise 4. Name(n) 5. Verfügbare Informationen zu Vielfliegern und Vorteilen (zum Beispiel kostenlose Tickets, Höherstufungen und ähnliches.) 6. Andere Namen auf PNR, einschließlich Zahl der Reisenden auf PNR 7. Alle verfügbaren Kontaktinformationen (einschließlich Angaben zum Auftraggeber) 8. Alle verfügbaren Angaben zu Bezahlung/Rechnungstellung (ohne andere Einzelheiten zu Transaktionen im Zusammenhang mit einer Kreditkarte oder einem Konto, die nicht mit der Reise im Zusammenhang stehen) 9. Reiseweg des spezifischen PNR 10. Reisebüro/Reiseagent 11. Codeshare-Informationen (möglicherweise zweite Flugnummer einer anderen Fluggesellschaft bei gemeinsam von zwei Fluggesellschaften betriebenen Flügen) 12. Informationen über Splitting/Teilung einer Buchung 13. Reisestatus des Passagiers (einschließlich Bestätigungen und Check-in-Status) 14. Flugschein-Information einschließlich Ticketnummer, One-way-Tickets und automatisierten Flugpreis-Angeboten 15. Alle Gepäck-Informationen 16. Sitz-Angaben, einschließlich der Sitznummer 17. Allgemeine Bemerkungen einschließlich OSI-, SSI- und SSR- Informationen *) 18. Sämtliche gesammelten APIS-Angaben *) 19. Alle Veränderungen der PNR, die in Nummer 1 bis 18 aufgelistet sind, in der Vergangenheit *) OSI heißt im Branchenjargon „Other Service Request“ (Andere Dienstleistungswünsche) - die Fluggesellschaften übermitteln dort beispielsweise Angaben zu Reisenden mit besonders ausladenden Musikinstrumenten oder Müttern mit Kleinkindern. *) SSI und SSR bedeuten „Special Service Information“ beziehungsweise „Special Service Request“ und stehen für die Anforderung bestimmten Leistungen - etwa, wenn ein Reisender einen Rollstuhl braucht oder koscheres Essen an Bord wünscht. *) APIS ist die Abkürzung für das „Advanced Passenger Information System“, das alle vorab erfassten Daten der Passagiere erfasst. Dazu gehören etwa die beim Einchecken eingelesenen Angaben aus dem Ausweisdokument zu Nationalität, Wohnort, Geburtsort und -datum des Reisenden sowie Nummer und Gültigkeit des Passes.

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