Brüssel. Die EU-Umweltminister haben sich gegen die Einführung der so genannten Iluc-Methode zur Ermittlung der CO2-Bilanz von Biotreibstoffen ausgesprochen. Außerdem wollen sie den Anteil von Biosprit der ersten Generation, der zumeist aus Nutzpflanzen wie Getreide, Mais, Raps und Zuckerrohr produziert wird, bis 2020 auf sieben Prozent begrenzen. Der weniger umstrittene Biosprit der zweiten und dritten Generation, der nicht aus Nutzpflanzen, sondern zum Beispiel aus Abfall, Algen oder Stroh gewonnen wird, soll in den EU-Mitgliedsländern bis 2020 einen Anteil von 0,5 Prozent ausmachen - aber nur auf freiwilliger Basis.
Mit diesen Positionen gehen die Minister in Verhandlungen mit dem Europaparlament, das sich bereits im vergangenen September auf seinen Standpunkt zur Iluc-Richtlinie festgelegt hatte. Das Parlament fordert ebenfalls keine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Verwendung der Iluc-Methode, einen Höchstanteil von Biosprit der ersten Generation von sechs Prozent und ein Mindestanteil von 2,5 Prozent von Biosprit der zweiten Generation. Eine Einigung wird nicht vor Herbst erwartet.
Iluc steht für "indirekte Landnutzungsveränderung" und berücksichtigt bei der CO2-Bilanz des Kraftstoffes nicht nur die Freisetzung von CO2 beim Kraftstoffverbrauch im Fahrzeug, sondern auch zahlreiche Faktoren aus der Herstellung des Kraftstoffs.
Die EU-Kommission ist davon überzeugt, dass die Iluc-Methode besser geeignet ist, die Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen zu ermitteln. Sie hatte 2012 die Iluc-Richtlinie vorgeschlagen, mit der die Vorschriften zur Verwendung von erneuerbaren Energien in Europa ergänzt werden soll. Die EU-Kommission hatte den Anteil von Biosprit der ersten Generation auf fünf Prozent beschränken und Iluc schon in den kommenden Jahren verpflichtend als neue Methode einführen wollen. (kw)