Frankfurt am Main. Seit kurzer Zeit kontrolliert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmern, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, ob eine nationalen Erlaubnis oder einer EU-Lizenz vorliegt und sie somit sämtliche Markt- und Berufszugangsregelungen einhalten. Zwar mussten diese Vorschriften von Rechts wegen auch bereits vor dem 1. Juni eingehalten werden – eine Gesetzesänderung hat es insofern nicht gegeben –, aber aufgrund unterschiedlicher Auslegung der Vorschriften und daraus folgender fehlender konsequenter Kontrollen hatte sich hier in der Praxis eine Grauzone gebildet. Darauf weist der Bundesverband Güterverkehrs Logistik und Entsorgung (BGL) hin.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun das BAG als zuständige Kontrollbehörde angewiesen, diese Grauzone zu schließen. Der BGL begrüßt diese Praxisänderung ausdrücklich. Sie sei „die konsequente Fortsetzung des von der Bundesregierung und der EU-Kommission eingeschlagenen Weges zur Herstellung gerechterer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr“. Wenn ein Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, muss er sich auch an die dafür vorgegebenen Vorschriften halten, das heißt insbesondere eine Lizenz beantragen sowie einen digitalen Tachografen einbauen, um Lenkzeiten ordnungsgemäß kontrollieren zu können. Dies sei nicht zuletzt im Interesse der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen dringend geboten, betont der BGL.
Der BGL hat aus dem gleichen Grund im Rahmen der Diskussion zum EU-Mobilitätspaket gefordert, dass die immer häufiger im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kleintransporter in die europäischen Markt- und Berufszugangsregelungen einbezogen werden. (tb)