Hamburg. Unfälle im Straßenverkehr und auf dem Betriebshof lassen sich verhindern. Wer dafür ein schlüssiges Konzept vorlegt, kann sich traditionell bei der BG Verkehr um Zuschüsse bemühen, so auch in diesem Jahr. Wie die Berufsgenossenschaft mitteilt, können Anträge für 2023 jetzt eingereicht werden.
Stichtag für Anträge 10. Juni 2022
Mit dem Förderprogramm möchte die BG Verkehr ihre größeren Mitgliedsunternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten ermuntern, Unfallursachen und Risiken für Verkehrsunfälle zu analysieren und daraus Maßnahmen zur Unfallverhütung abzuleiten. Diese müssen mindestens ein Viertel der Beschäftigten erreichen. Ein Expertengremium der BG Verkehr bewertet das schriftlich ausgearbeitete Konzept hinsichtlich seiner vermutlichen Wirksamkeit. Maximal werden pro Konzept 30.000 Euro Fördergeld vergeben. Anmeldeschluss für eine Förderung von Projekten im Jahr 2023 ist der 10. Juni 2022.
Gefördert werden betriebliche Konzepte zur Reduzierung des Unfallgeschehens bei beruflicher Teilnahme am Straßenverkehr, im innerbetrieblichen Verkehr und auf Arbeitswegen. Unternehmen können zum Beispiel bestimmte Fahrmanöver oder die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen üben lassen, die betrieblichen Abläufe optimieren oder Schulungen zum umsichtigen Verhalten im Straßenverkehr anbieten. Bauliche Maßnahmen, technische Ausstattung oder gesetzlich geforderte Weiterbildungsmaßnahmen sind dagegen nicht förderfähig. Die Inhalte können wahlweise von externen Dienstleistern oder Fachleuten im Betrieb umgesetzt werden.