Reutlingen. Betz muss sich wegen Bestechung und Sozialversicherungsbetrugs vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Das Gericht hatte ihn zunächst aus der Haft entlassen, nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft setzte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) den Haftbefehl aber am vergangenen Freitag wieder in Kraft. Betz wurde nach nur zwölf Tagen in Freiheit wieder verhaftet. Mit einer Entscheidung der Karlsruher Richter rechnen Betz' Anwälte frühestens Mitte November. Betz sitzt insgesamt seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Ihm wird in einer Vielzahl von Fällen Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von rund 50 Millionen Euro vorgeworfen. Der Prozess vor dem Landgericht hatte im September vergangenen Jahres begonnen. Das Landgericht hatte Betz freigelassen, weil wegen einer längeren Krankheit eines Richters eine Verzögerung des Verfahrens zu befürchten sei. Das OLG sieht dagegen den verfassungsrechtlich verankerten Beschleunigungsgrundsatz gewahrt. An diesem Mittwoch (17. Oktober) wird das Verfahren mit einer kurzen Verhandlung fortgesetzt. Von Anfang November an soll dann wieder zwei Mal wöchentlich verhandelt werden.
Betz beschwert sich gegen Untersuchungshaft
Der Reutlinger Spediteur Thomas Betz legt Verfassungsbeschwerde gegen seine Untersuchungshaft ein. Das teilte ein Sprecher der Spedition Willi Betz am Dienstag in Reutlingen mit.