Die Beschleunigungskommission Schiene hat ihren zweiten Fortschrittsbericht vorgelegt. „Bund und Branche sind bei der Umsetzung der Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene gut vorangekommen“, so Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr und Vorsitzender der Beschleunigungskommission Schiene.
In dem Abschlussbericht der Kommission standen rund 70 Handlungsempfehlungen. Diese zeigen auf, wie in den nächsten drei bis fünf Jahren kapazitätssteigernde Maßnahmen beschleunigt umgesetzt werden können.
Der weit überwiegende Teil dieser Handlungsempfehlungen werde bereits umgesetzt oder ist in Arbeit, teilt das Bundesverkehrsministerium weiter mit. Der zweite Bericht zeige: Bund und Branche haben sich darauf verständigt, rund 96 Prozent der Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene umzusetzen.
Umgesetzt wurde demnach zum Beispiel das Ende 2023 beschlossene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz. Auch sind Bahnflächen künftig schwieriger zu entwidmen. Ebenfalls positiv bewertet Theurer die Gründung der DB InfraGO AG zu Beginn des Jahres und die anstehende Generalsanierung.
„Aus der Beschleunigungskommission Schiene heraus stehen jetzt weitere wichtige Umsetzungsschritte zur Beschleunigung, Digitalisierung und Elektrifizierung kurz bevor.“ Unter andem wolle man mithilfe der Digitalisierung von Fahrzeugen sowie der Leit- und Sicherungstechnik mehr Kapazität und Qualität auf dem deutschen Schienennetz schaffen.
„Außerdem arbeiten wir an einem Moderne-Schiene-Gesetz, dass wir voraussichtlich noch in diesem Sommer im Kabinett beschließen können. Im kommenden Jahr werden wir auch dank eines transparenten Monitorings einen Großteil der Empfehlungen als umgesetzt bilanzieren können.“
Matthias Gastel, Berichterstatter für Bahnpolitik der grünen Bundestagsfraktion, äußerte sich zu dem Fortschrittsbericht und mahnt das Ministerium, nicht nachzulassen:
"Die Beschleunigungskommission Schiene findet erst ihren Abschluss, wenn das Moderne-Schiene-Gesetz beschlossen ist und wenn es einen Schieneninfrastrukturfonds gibt.“ Das Ministerium sei vom Bundestag aufgefordert worden, bis 30. Juni einen Kabinettsbeschluss vorzulegen. „Davor tut das Ministerium gut, seine Hausaufgaben zu erledigen.“