Köln. Deutschland hat zum 23. Mai 2021 zum Nachweis der Qualifikation den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt, der die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein abgelöst hat. Zudem hat das von der EU vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) seinen Betrieb aufgenommen, wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mitteilte. Registerführende Behörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). In dem Register werden zunächst die Daten des Fahrerqualifizierungsnachweises erfasst. Ab 25. Oktober 2021 sollen auch die Qualifikationsmaßnahmen der Berufskraftfahrer gespeichert werden.
Die Übermittlung der Daten zum FQN an das Register erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörden. Daten zu Qualifikationsmaßnahmen werden durch staatlich anerkannte Ausbildungsstätten bzw. durch die Industrie- und Handelskammern übermittelt. Die Ausbildungsstätte muss für die Ausübung ihrer Tätigkeiten eine staatliche Anerkennung bei einer hierfür zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland beantragen. Diese Behörde teilt dem KBA zukünftig auch die Namen der anerkannten Ausbildungsstätten mit, um eine Zulassung zum Datenübermittlungsverfahren zu ermöglichen.
Ausbildungsstätten stellen Daten in ein Register des KBA ein
Mit den Ausbildungsstätten stellen erstmalig private Unternehmen Daten über das Internet in ein Register des KBA ein. Dafür sind laut BAG besondere technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die Ausbildungsstätten haben sich per ELSTER-Unternehmenszertifikat zu authentifizieren. Danach können die Daten über eine Webanwendung übermittelt werden.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister soll sicherstellen, dass die erforderlichen Qualifikationsmaßnahmen vor der Ausstellung eines FQN absolviert worden sind. Auskünfte werden an inländische Behörden über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) und an ausländische Behörden in der Europäischen Union über das von der EU für diese Zwecke neu eingerichtete Informationssystem Professional Drivers Network (ProDriveNet) erteilt. (tb)