Flensburg. Im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nimmt ab dem 23. Mai 2021 mit dem so genannten Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) das fünfte Zentralregister zur Speicherung von Fahrzeug-, beziehungsweise Fahrer- und Halterdaten den Wirkbetrieb auf. Wie das KBA mitteilt, werden im BQR die ab dem 23. Mai 2021 erforderlichen Fahrerqualifizierungsnachweise (FQN) der Berufskraftfahrer zu Auskunftszwecken auf nationaler und europäischer Ebene registriert.
Fahrerqualifizierungsnachweis löst Schlüsselzahl 95 ab
Die Qualifizierung wurde in Deutschland bisher durch eine Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Dies führte insbesondere bei „Grenzgängern“, die im Ausland wohnen und im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind, die Weiterbildung aber in Deutschland als Beschäftigungsland absolvieren, immer wieder zu Schwierigkeiten. Daher führt Deutschland zum 23. Mai 2021 zum Nachweis der Qualifikation den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ein. Er löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab. In dem BQR werden laut KBA zunächst die Daten des FQN erfasst. Ab dem 25. Oktober 2021 sollen dann auch die Qualifikationsmaßnahmen der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gespeichert werden.
„Mit dem neuen Register für Berufskraftfahrer stellt das KBA weitere, relevante Fahrerdaten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf europäischer Ebene schnell, zuverlässig und sicher zur Verfügung“, erklärt Richard Damm, Präsident des KBA. Diese zentral und online verfügbaren Informationen seien sowohl für die Kontrollbehörden als auch für in Deutschland beschäftigte Berufskraftfahrer mit ausländischem Führerschein eine erhebliche Verbesserung, so Damm.
Online-Auskunft ermöglicht Berufskraftfahrern Status-Abruf
Die Registerdaten erhält das KBA eigenen Angaben zufolge von anerkannten Ausbildungsstätten. Darüber hinaus seien die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen worden, damit erstmalig private Betriebe Daten gesichert online einstellen können, so das KBA weiter. Über die Online-Auskunft des KBA könnten Berufskraftfahrer zudem jederzeit den Status ihrer Qualifikation abrufen. (mh)