Stuttgart. Nach einem Monat Schonzeit droht Autofahrern in Stuttgart, die sich nicht an das Dieselfahrverbot halten, seit Freitag ein Bußgeld. Spezielle Kontrollen dazu werde es aber weiterhin nicht geben, teilte eine Polizeisprecherin mit. Die Überprüfung auf mögliche Verstöße finde im Zuge der Routinekontrollen statt.
Als erste deutsche Großstadt führte Stuttgart zum 1. Januar Diesel-Fahrverbote für eine gesamte Umweltzone ein. Betroffen sind Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter. Anwohner haben bis 1. April eine Übergangsfrist. In bestimmten Fällen sind Autofahrer von den Fahrverboten ausgenommen. Bislang gingen bei der Stadt 7429 Anträge für eine Befreiung vom Fahrverbot ein. Davon wurden 1940 genehmigt und 2639 Anträge abgelehnt, wie eine Sprecherin mitteilte. Rechtsgrundlage für das Bußgeld ist das Bundesimmissionsschutzgesetz.
Zuzüglich Gebühren und Auslagen erwarten den Sünder früheren Angaben zufolge eine Rechnung in Höhe von 108,50 Euro – aber es gibt keinen Punkteeintrag im Fahrerlaubnisregister. (dpa/fa)