Bremen. Drei Jahre nach dem gerichtlich verhängten vorläufigen Baustopp für den Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) wird am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Bremen über die Zukunft des Projekts verhandelt. In dem Hauptsacheverfahren würden alle rechtlichen Fragen erörtert, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Prozessbeteiligten sollen zu Wort kommen, auch mehrere Sachverständige werden angehört. Sie werden sich unter anderem zur Bedarfsprognose äußern. Wann das Urteil gefällt wird, ist unklar.
Gegen den geplanten 180-Millionen-Euro teuren Schwerlasthafen für Windenergieanlagen in Bremerhaven hatte der Bund für Umwelt und Natur (BUND) geklagt. Die Umweltschützer sehen erhebliche Eingriffe in die Natur und bezweifeln, dass es überhaupt noch Bedarf für den Hafen gibt. Von ihm aus sollen nach dem Willen des Bremer Senats riesige Windkraftanlagen für Offshore-Parks auf hoher See verschifft werden.
Die einstige Entscheidungsgrundlage für den Hafen hat sich allerdings inzwischen geändert. Die Bundesregierung senkte ihre Ausbauziele für die Offshore-Windenergie. Auch siedelte der Siemens-Konzern ein neues Offshore-Turbinenwerk nicht wie zunächst vom Senat erhofft in Bremerhaven an, sondern in Cuxhaven.
Das Verwaltungsgericht verhängte im Mai 2016 im Eilverfahren wegen Fehler im Planfeststellungsbeschluss einen vorläufigen Baustopp für den OTB. Dagegen legte der Bremer Senat Beschwerde ein. Im April 2017 stellte das Oberverwaltungsgericht ebenfalls Fehler im Planfeststellungsbeschluss fest, der Baustopp blieb bestehen. (dpa/fa)