Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im April Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen, der wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt. An zwei Kontrollterminen und unterschiedlichen Kontrollstellen wurden insgesamt 884 Lkw geprüft. Im vorangegangenen Monat März fielen die Schwerpunktkontrollen umfassender aus: an drei Kontrollterminen wurden insgesamt 1683 Fahrzeuge überprüft.
Die zwei Tage umfassende erste Kontrolle Anfang des Monats fand an 29 Kontrollstellen statt und drehte sich um die Einhaltung der Kabotagevorschriften sowie die Technische Unterwegskontrolle. Insgesamt wurden 604 Fahrzeuge kontrolliert, so das BAG. Die Kontrolleure beanstandeten 16 Fahrzeuge aufgrund der Kabotagebestimmungen, zwei weitere aufgrund der wöchentlichen Ruhezeit (im Lkw) und sechs Fahrzeuge aufgrund von TUK-Verstößen.
Weniger Sicherheitsleistungen als im März
Die zweite Kontrolle im April erstreckte sich ebenfalls über zwei Tage, schloss 24 Kontrollpunkte ein und hatte unter anderem die Prüfung der wöchentlichen Ruhezeit zum Ziel. Das BAG meldete insgesamt 280 kontrollierte Fahrzeuge und 51 Verstöße gegen die Vorschriften zur wöchentlichen Ruhezeit.
Laut BAG sind die Kontrollergebnisse nicht repräsentativ für die Gesamtsituation, die Kontrollauswahl erfolgte anhand des erwarteten Verkehrsaufkommens.
Insgesamt waren 140 Kräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes an den Kontrollen beteiligt. Das BAG vereinnahmte circa 61.820 Euro an Sicherheitsleistungen, circa 33.600 Euro weniger, als bei den umganfreicheren Schwerpunktkontrollen im März. (jl/ste)