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Autonomes Fahren: Audi fürchtet um Standort Europa

12.01.2015 16:38 Uhr
Autonomes Fahren: Audi fürchtet um Standort Europa
Audi-Chef Rupert Stadler: „In Amerika ist alles erlaubt, bis es verboten wird. Und bei uns ist erst einmal alles verboten, bis es irgendwann erlaubt wird.“
© Foto: Picture Alliance/dpa/Winfried Rothermel

Der Autohersteller warnt, dass Deutschland und Europa bei dem Zukunftsthema ohne rasche Gesetzesänderungen den Anschluss verlieren.

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Detroit. Beim Zukunftsthema Autofahren mit Autopilot mahnt Audi rasche Gesetzesänderungen in Europa an. Ohne eine Erlaubnis für mehr Testmöglichkeiten im normalen Verkehr laufe der Heimatkontinent Gefahr, bei dem wegweisenden Thema den Anschluss zu verlieren, sagte Entwicklungschef Ulrich Hackenberg am Montag auf der Auto-Messe in Detroit. „Das bieten uns die USA - Europa und Deutschland aber momentan nicht. Und deswegen machen wir darauf aufmerksam: Wenn wir das nicht tun, dann verliert der Standort die Technologie - nicht wir.“ Audi-Chef Rupert Stadler sagte: „In Amerika ist alles erlaubt, bis es verboten wird. Und bei uns ist erst einmal alles verboten, bis es irgendwann erlaubt wird.“

Stadler berichtete, dass die jüngsten Bemühungen für mehr Freiheit bei dem Thema vielversprechend anliefen. Federführend macht das der Branchenverband VDA. „Es ist auch in der Politik klar angekommen, dass ‚tested on German Autobahn‘ ein Qualitäts- und Gütesiegel ist.“ Nur, wenn der Gesetzgeber bestimmte Autobahn- und Straßenabschnitte zu Tests freigäbe, sei man auch weiter „dort, wo die Zukunft steht“.

Technologie der Zukunft

Das teilautomatisierte und später auch komplett autonome Fahren ist eines der größten Zukunftsthemen in der Autobranche. Vorreiter bei den Testmöglichkeiten sind die USA, wo etwa in Kalifornien, Nevada und Florida erste Testwagen ohne einen aktiven Fahrer unterwegs sind.

Hackenberg betonte, dass Testgelände oder Computersimulationen bei dem Thema nicht ausreichten. „Man braucht den normalen Verkehr und die Zufälligkeit der Situation, um alles sauber abzudecken.“

In Deutschland setzte bis vor kurzem die international maßgebliche Wiener Straßenverkehrskonvention aus dem Jahr 1968 den gesetzlichen Rahmen fest. Inzwischen sind nationale Modernisierungen möglich. (dpa)

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