Berlin. An diesem Freitag wird Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) seinen Gesetzentwurf für das automatisierte Fahren in den Bundestag einbringen. Zeitgleich berät der Bundesrat darüber. Doch während die Auto-Lobby den Entwurf im Januar lobte, regen sich nicht nur in der Länderkammer Bedenken:
Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz soll die Zulassung von Fahrzeugen ermöglichen, bei denen technische Systeme für eine bestimmte Zeit die Steuerung übernehmen. Der Entwurf bezieht sich auf Technik, die dem Fahrer im Auto viel abnehmen soll. Zum reinen Fahrgast kann er dadurch allerdings noch nicht werden. Denn der Entwurf sieht vor, dass die Verantwortung immer noch beim Menschen liegt, der jederzeit eingreifen können soll.
Der Gesetzentwurf wird zeitgleich in Bundestag und Bundesrat eingebracht, weil er als besonders eilbedürftig gilt. Denn erste technische Systeme, mit deren Hilfe das Auto die Kontrolle übernimmt, wie Einparkhilfen, Stau- und Spurhalteassistenten oder Bremshilfen sind bereits auf den Markt.
Dem Bundesrat gehen die Regelungen nicht weit genug
Der Verkehrs- und Innenausschuss der Länderkammer hält den Entwurf für nicht weitgehend genug. Vor allem müssten die Voraussetzungen für voll automatisierte Fahrzeuge geregelt werden, also solche, die komplett ohne Fahrer auskommen sollen. Außerdem müsse konkreter werden, wann genau der Fahrer übernehmen soll. Auch Haftungsfragen müssten klarer geregelt werden. Der Verkehrsausschuss kritisiert zudem, dass der Gesetzentwurf die bestehenden Risiken auf den Fahrer abgewälzt. Er fordert auch, Fragen der Datenverarbeitung noch einmal zu prüfen.
Auch Verbraucherschützer sehen noch zu viel Verantwortung beim Fahrer: Es dürfe nicht vollmundig mit Autopiloten geworben werden, wenn am Ende der Fahrer diesen ständig überwachen müsse. Die betroffenen Fahrfunktionen dürften auch nicht in mehrere hundert Seiten dicken Handbüchern versteckt werden, sondern müssten intuitiv zu bedienen sein. Das Gesetz müsse dazu Vorgaben wie zum Beispiel ein verpflichtendes Produktinformationsblatt machen. Auch die Weitergabe von Daten sei bislang „zu weitgehend und konturlos“ gefasst. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass bei Computerautos elektronische Speicher ähnlich einer Blackbox in Flugzeugen eingeführt werden. Die Speicherung der Fahrdaten über drei Jahre hält der Verbraucherzentrale Bundesverband für zu lang.
Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff warnt vor der Einführung eines elektronischen Fahrtenschreibers für private Autos durch die Hintertür. So lege der Entwurf nicht fest, welche Fahrdaten konkret gespeichert werden dürften. Der Gesetzgeber solle regeln, welche Daten über welchen Zeitraum aufgezeichnet würden, wer auf diese Daten Zugriff erhalte und zu welchen Zwecken sie genutzt werden dürften, fordert die Datenschützerin.
ADAC bemängelt zu wenig Rechtssicherheit
Dem ADAC bringt das Gesetz in der derzeitigen Form zu wenig Rechtssicherheit. „Derzeit müssten im Zweifel noch Gerichte entscheiden – mit möglicherweise ganz unterschiedlichen Auslegungen“, sagt ADAC-Geschäftsführer Alexander Möller. Das Haftungsrisiko für die Fahrzeughalter wäre entsprechend groß. Stattdessen will Möller die Autobauer stärker in die Pflicht nehmen.
Die Versicherer halten das im Gesetz niedergelegte Haftungssystem mit viel Verantwortung beim Fahrer unterdessen für richtig. So würden Opfer von Verkehrsunfällen umfassend geschützt. Aus ihrer Sicht müsste aber noch präzisiert werden, wie bereit der Fahrer sein muss, um die Kontrolle zu übernehmen. Auch die technischen Anforderungen hierfür müssten konkretisiert werden. (dpa/ag)