München. Die Bundesrepublik Deutschland muss einem privaten Autobahnbetreiber die Mehrkosten für den Ausbau der Autobahn 8 zwischen Augsburg und Ulm aller Voraussicht nach nichts erstatten. „Erwarten Sie von uns heute nicht der Weisheit letzten Schluss”, sagte Richter Gerhard Buchner vom Bausenat des Oberlandesgerichts München (OLG) am Dienstag zu Beginn der Verhandlung. Aber nach der Beratung der eingereichten Unterlagen und Schriftsätze, darunter ein Urteil des Landgerichts München I, werde die eingelegte Berufung von der Tendenz her „eher keinen Erfolg haben”. Zugleich rügte der Senat aber auch die teils intransparente Vergabepraxis der Bundesrepublik.
Sollten die Prozessbeteiligten einem Vergleichsangebot des Senats nicht zustimmen, soll am 12. Februar das Urteil verkündet werden.
„Ein Weihnachtsfrieden wäre uns auch willkommen”, betonte Buchner, der der Zulassung einer Revision zum Bundesgerichtshof kaum Chancen einräumte. Zu Beginn der Verhandlung hatten Kläger und Beklagte betont, nicht an einem gütlichen Vergleich interessiert zu sein, da ihnen auch an der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung, etwa für künftige Bauprojekte, gelegen sei.
In erster Instanz hatte das Landgericht München I die Klage des privaten Autobahnbetreibers bereits abgewiesen (Az.: 9 U 728/18 Bau). „Uns überzeugen die Ausführungen des Landgerichts”, betonte Richter Buchner. Seit Jahren streiten das Unternehmen und der Staat über die Mehrkosten für den Ausbau eines rund 58 Kilometer langen Abschnitts zwischen Augsburg und Ulm. Es geht um einen Betrag von 34,4 Millionen Euro, den das Unternehmen vom Bund erstattet haben will.
Kosten liefen aus dem Ruder
Der Bund hatte das Unternehmen im Jahr 2011 im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft beauftragt. Das extra dafür gegründete Unternehmen sollte den Abschnitt bauen und mit einer bereits bestehenden 17 Kilometer langen Strecke anschließend für 30 Jahre betreiben. Mit 75 Millionen Euro hatte der Staat das Projekt angeschoben. Die Vergütung sollte sich nach der Zahl der die Strecke nutzenden Lastwagen richten.
Doch die Kosten liefen aus dem Ruder. Wegen heftiger Regenfälle verzögerte sich der Bau. Das Unternehmen beschuldigt zudem den Bund, in einem Planungsentwurf den schlechten Zustand der Strecke verschwiegen zu haben. Die Anwälte des Autobahnbetreibers betonten, es dürfe nicht sein, dass ein Auftraggeber wie die Bundesrepublik Baufirmen für eigene Fehler in der Ausschreibung haftbar mache. „Kein Mensch ist gezwungen, bei solch einem Projekt mitzumachen”, hielten die Prozessvertreter der Bundesrepublik dem entgegen. Jeder habe gewusst, worauf er sich bei dem Vergabeverfahren einlasse. (dpa)