Fahrzeuge mit einer Höchstmasse, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen sind ebenfalls erfasst von der FPersV – es müssen also Lenk- und Ruhezeiten eingehalten und nachgewiesen werden.
Unter besonderen Voraussetzungen sind die genannten Fahrzeuge allerdings von dieser Verpflichtung ausgenommen:
- Die „Haupttätigkeit“ darf nicht das Lenken sein sondern das eigentliche Handwerk.
- Es darf nur im Umkreis von 50 km (Luftlinie) vom Standort des Handwerksbetriebes aus gefahren werden.
Das Fahrzeug muss genutzt werden, um „Material, Ausrüstung und Maschinen“ zu befördern. (Erklärungen zu dieser und zu weiteren Ausnahmen nach § 18 FPersV finden Sie in Froschhäuser/Höfer/Rommelfanger. Kommentar zu Arbeitszeit- und Sozialvorschriften, Bestell-Nr. 23015, und Th. Fritz, Lenk- und Ruhezeiten in der Praxis, Bestell-Nr. 23002, beide Verlag Heinrich Vogel 2012).