Bremen. Im Streit um den Bau des geplanten Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) hat das Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren die vor sechs Jahren erteilte Baugenehmigung für inzwischen unwirksam erklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung zunächst nicht. Die Vorsitzende Richterin Katja Koch hatte in der mündlichen Verhandlung Zweifel an der Finanzierbarkeit, am Umsetzungswillen des Landes Bremen und am Bedarf des Spezialhafens geäußert. Seit 2015 hätten sich die Bedingungen für den Bau entscheidend geändert.
„Das ist ein sensationelles Urteil“, findet Bremens BUND-Geschäftsführer Martin Rode. „Mit dem OTB wurde ein offenkundig längst überflüssiges Projekt auf Biegen und Brechen von der bremischen Hafenverwaltung weiterverfolgt.“ Dem Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen: Der BUND hatte 2015 einen vorläufigen Baustopp des Hafens in einem Naturschutzgebiet an der Außenweser erreicht.
Revision gegen die Entscheidung ist nicht zugelassen. Allerdings könnten die Beteiligten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Sprecher der Häfensenatorin sagte, das Urteil sei „nicht nachvollziehbar“. (ste/dpa)