Berlin. Elektrohybrid-Lkw sollen unabhängig von einer elektrischen Mindestreichweite von der Lkw-Maut befreit werden. Das bekräftigt die Bundesregierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zur geplanten fünften Änderung des Mautgesetzes. Die Länderkammer hatte Anfang Juli gefordert, nur Lkw mit einer elektrischen Mindestreichweite von 40 Kilometern von der Mautpflicht zu befreien. Die Länder hatten das damit begründet, dass „signifikante positive Effekte auf THG-Emission, Luftbelastung und Lärmbelastung“ nur mit einer Mindestreichweite zu erwarten seien.
Die Bundesregierung hält dem jetzt entgegen, dass auch Fahrzeuge mit einer geringeren elektrischen Reichweite einer Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten können: „Insbesondere wenn diese Fahrzeuge im regionalen Verteilerverkehr eingesetzt werden, besteht bei Vorhandensein von passenden Elektroanschlüssen während der Wartezeiten an den Verladerampen die Möglichkeit, den Akku nachzuladen“. So könnten über den Arbeitstag verteilt mehr als 40 Kilometer rein elektrisch gefahrene Strecke erreicht werden.
Müllfahrzeuge müssen Maut zahlen
Abgelehnt wird zudem der Wunsch der Länder, Müllfahrzeuge in der kommunalen Daseinsvorsorge von der Maut zu befreien. „Auch Müllfahrzeuge belasten die Straßen und nutzen diese ab“, heißt es. Zudem sei eine Mautdifferenzierung zwischen Müllfahrzeugen in der kommunalen Daseinsvorsorge und Fahrzeugen von gewerblichen Entsorgungsunternehmen mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes kritisch zu bewerten. Dasselbe hatte auch der Güterkraftverkehrsverband BGL in einem Positionspapier Mitte Juli moniert.
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich in der letzten Septemberwoche in erster Lesung im Bundestag behandelt. Hauptinhalt ist die Erhöhung der Mautsätze und die Umstellung der Mautklassen gemäß dem Wegekostengutachten für 2018-2022. Das Gesetz soll am 21. Januar 2019 in Kraft treten. (roe)